Im Rahmen der Vorgaben des hessischen “Energiezukunftgesetzes”, ist die Regionalversammlung Nordhessen bestrebt, 2 Prozent der Fläche des Planungsgebietes als Vorrangflächen für Windkraftindustrie auszuweisen.
Siehe dazu auch unsere Skizze der hessischen Pläne.
FFH-Gebiete sind unter Naturschutzaspekten besonders wertvoll und daher durch europäisches Recht besonders geschützt.
FFH steht für die Flora, Fauna und Habitat-Richtlinie. Mehr dazu hier.
Diese Gebiete waren bisher bei der Suche nach Windindustriestandorten kategorisch ausgeschlossen.
Auf Betreiben des Werra-Meissner-Kreises hat die Regionalversammlung Nordhessen (Kassel) dieses Ausschlusskriterium mit Beschluss vom 23. Januar 2013 aufgelockert.
Zuvor hatte der Umweltausschuss (!) des Kreises einen entsprechenden Antrag vorbereitet.
Bei dieser Beschlussfassung am 18. Januar 2013 in Eschwege wurde wieder einmal die untauglichen Argumente Klimaschutz und Wertschöpfung bemüht.
Es wurde so getan, als ob es nichts Dringlicheres gäbe, als Windräder in wertvolle Naturräume zu stellen.
Damit wird der Naturschutz zugunsten der Ansiedlung von Windkraftindustrie aufgeweicht.
Neben besagtem Gebiet im Bereich des Ringgaus sehen die Planungen weiterhin den Naturpark Kaufunger Wald (Hirschberg) und die Gemarkung Ellerode als Vorranggebiet für die Ansiedlung von Windkraftindustrie vor. Das Windkraftschloss Berlepsch nimmt damit konkrete Gestalt an.
Im Naturpark Kaufunger Wald, wo man vor drei Jahren noch keine Mühen gescheut hatte, um Schwarzstorchen, Wildkatzen und Libellen einen heimeligen Lebensraum zu schaffen, will man nun partout Windkraftvorrangflächen errichten.
Wir werden die Vorgänge im Auge behalten.
Einen ersten Kommentar haben wir bereits eingebracht.
Sie können unsere Mail an den Landrat des Werra-Meissner-Kreises hier einsehen.
Hier sind die Anhänge dazu:
Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Anhang 6
Sie können dies gerne für Ihre Argumentation in ähnlichen Kontexten nutzen.